Eine Umzugsmeldung kann online oder direkt am Schalter ihrer Wohnsitzgemeinde vorgenommen werden.
EINEN UMZUG ONLINE MELDEN
Hier klicken, um online einen Umzug zu melden.
Dafür benötigen Sie:
• eine Identitätskarte;
• einen Heimatschein oder eine individuelle Zivilstandsurkunde (obligatorisch für Personen ab 18
Jahren) / für Ausländerinnen und Ausländer ist der Ausweis, der vom Amt für Bevölkerung und
Migration des Staates Freiburg ausgestellt wurde, erforderlich;
• ein Familienbüchlein für verheiratete Personen - oder eine Kopie der Geburtsurkunde der
Kinder, wenn kein Familienbüchlein vorhanden ist;
• eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind;
• eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied;
• Nachweis über den Beitritt zu einer Hausratversicherung (Mobiliar);
• eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten - Visa, Mastercard, PostFinance).
Kosten:
Die Anmeldegebühren in der Gemeinde Kerzers betragen Fr. 20.00.
In anderen Kantonen können andere Tarife zur Anwendung gelangen.
Für den Versand des Heimatscheins an die neue Wohngemeinde werden Fr. 15.00 in Rechnung gestellt.
Wie gehen Sie vor?
1. Sich im virtuellen Schalter anmelden oder registrieren.
2. Online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen ausfüllen.
3. Die angeforderten Dokumente als Anlage hinzufügen.
4. Den Antrag auf Umzug übermitteln.
Nächste Schritte:
1. Die Wegzugsgemeinde bearbeitet ihre Umzugsmeldung.
2. Wenn das Dossier vollständig ist, leitet die Wegzugsgemeinde es an ihre Zuzugsgemeinde
weiter. Der Heimatschein wird der Zuzugsgemeinde per Einschreiben zugestellt.
3. Die Zuzugsgemeinde bearbeitet ihr Dossier und bestätigt Ihnen die Vollständigkeit der
Daten, oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit ihnen auf.
Während dieses Verfahrens werden Sie über jeden der oben beschriebenen Schritte informiert.
Fristen:
Wegzugsgemeinde: Sie erhalten im virtuellen Schalter eine Eingangsbestätigung zu ihrer Umzugsmeldung. Ihre Abmeldung wird von der Einwohnerkontrolle innerhalb von 48 Stunden bearbeitet - abhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinde. Diese wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ankunftsgemeinde: Sobald ihre Umzugsmeldung von der Abgangsgemeinde bestätigt worden ist, wird sie an ihre neue Wohngemeinde gesendet. Die Einwohnerkontrolle wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn ihre Zielgemeinde noch nicht an "eUmzug" angeschlossen ist, müssen Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle ihrer neuen Wohngemeinde melden, um ihre Ankunft anzumelden.