Meldevorschriften
Für die Wohnsitznahme in der Gemeinde Kerzers sind folgende Vorschriften zu beachten:
1. Anmeldepflicht
Jeder Schweizerbürger, der in der Gemeinde Kerzers Wohnsitz nehmen will, hat sich innert 14 Tagen nach seiner Ankunft bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) anzumelden. Kinder ab 18 Jahren können nicht von ihren Eltern angemeldet werden. Bitte bringen Sie die entsprechenden Unterlagen mit:
- Ausweis(e) (ID / Pass)
- Heimatschein
- Familienausweis / unverheiratete Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Erklärung über die
elterliche Sorge
- Scheidungsurteil inkl. Sorgerecht- und Obhutsregelung
- gültige Krankenkassenkarte oder -police
- gültiger Mietvertrag oder Untermietvertrag oder Bestätigung des Vermieters / der Verwaltung
- gültige Hausrats-/Privathaftpflichtversicherung
- Bestätigung Kirchenaustritt
- Angaben zum Kehrichtcontainer
- Angaben zum Hund
Ausländische Staatsangehörige, die in der Gemeinde Kerzers Wohnsitz nehmen wollen, haben sich bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) anzumelden. Kinder ab 18 Jahren können nicht von ihren Eltern angemeldet werden. Sie müssen folgende Unterlagen vorweisen:
- gültige Reisepässe
- Ausländerausweise, wenn bereits vorhanden
- Kopie des Formulars "Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch" (BMA)
- Eheschein, Geburtsurkunden der Kinder oder Familienausweis / unverheiratete Eltern:
Vaterschaftsanerkennung und Erklärung über die elterliche Sorge
- Scheidungsurteil inkl. Sorgerecht- und Obhutsregelung
- gültige Krankenkassenkarte oder -police (falls bereits vorhanden)
- gültiger Mietvertrag oder Untermietvertrag oder Bestätigung des Vermieters / der Verwaltung
- gültige Hausrats-/Privathaftpflichtversicherung
- Angaben zum Kehrichtcontainer
- Angaben Hund
Ausländische Staatsangehörige, welche aus dem Ausland oder einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehen, müssen sich zusätzlich auf dem Amt für Migration des Kantons Freiburg anmelden. Benötigen sie eine Anmeldebestätigung erhalten Sie diese dort.
Zu- und Wegzüge sowie Umzüge können online gemeldet werden: zum eUmzug
2. Meldepflicht Militär, Zivilschutz oder Zivildienst
Mutationsmeldungen werden direkt durch die Gemeinde an das entsprechende Amt weitergeleitet. Für militärische Auskünfte wenden sie sich bitte an das Kreiskommando Fribourg, Telefonnummer +41 26 305 30 01.
3. Adressänderungen / Geburten / Zivilstandsänderungen
Jede Änderung der Angaben eines Niedergelassenen oder eines Aufenthalters, ist von der betreffenden Person selbst, innerhalb von 30 Tagen, der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.
4. Abmeldung
Wer die Gemeinde Kerzers verlässt, hat unverzüglich seinen Wegzug anzumelden und den Bestimmungsort anzugeben. Die Einwohnerkontrolle gibt dem Berechtigten die Ausweise zurück.
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