Kinder- und Jugendhaus

Kinder- und JugenhausKinder- und Jugenhaus

Beschrieb

Das Kinder- und Jugendhaus bietet eine vielfältige Infrastruktur für Jugendliche und Kinder um verschiedene Aktivitäten durchzuführen und Veranstaltungen zu organisieren. Es ist ein Ort der Begegnung, des Lernens und des gemeinsamen Erlebens. Das Haus verfügt über mehrere Räume, die für verschiedene Zwecke genutzt werden können, sowie über einen Gewölbekeller für gemütliche Treffen.

Standort

Vordere Gasse 5, 3210 Kerzers

Infrastruktur

- Räumlichkeiten im EG

- Küche inkl. Inventar

- Gewölbekeller (nur mit Räumlichkeiten EG)

- Toiletten

- Aussenbereich

Auskunft und Vermietung

Finanzverwaltung Kerzers (+41 31 750 53 54 oder finanzen(at)kerzers.ch)

Gesetzliche Bestimmungen

- Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken,
  die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) erfordert ein Patent (Art. 14 ÖGG).

- Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG),
  welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG).