Kulturelle Einrichtungen

Benützungsgesuch Seelandhalle

Gesuchsteller

Kontaktperson

Werden an diesem Anlass Getränke und / oder Speisen verkauft?
Wenn "Ja" ist gleichzeitig das Bewilligungsgesuch für temporäre Veranstaltungen (Patent K) auszufüllen und einzureichen.

Hauptprobe

übrige Proben

Hinweis: Die Daten aller Proben sind vorgängig mit diesem Gesuch schriftlich einzureichen.
Benötigte Anlagen (Zutreffendes ankreuzen)
- Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken,
  die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) erfordert ein Patent (Art. 14 ÖGG).

- Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG),
  welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG).

Temporäre Veranstaltungen (Patent K) | Staat Freiburg

Plakatwände Bewilligungsgesuch

Benützungsgesuch Sport- und Zivilschutzanlage

Gesuchsteller

Kontaktperson

Werden an diesem Anlass Getränke und / oder Speisen verkauft?
Wenn "Ja" ist gleichzeitig das Bewilligungsgesuch für temporäre Veranstaltungen (Patent K) auszufüllen und einzureichen.

Sportanlage

Benötigte Anlagen (Zutreffendes ankreuzen)

Zivilschutzanlage

Übernachtung: Jugend + Sport
Wenn ja, bitte im Feld "Bemerkungen" die Anzahl Erwachsene und Kinder angeben.
Benötigte Anlagen (Zutreffendes ankreuzen)

- Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken,
  die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) erfordert ein Patent (Art. 14 ÖGG).

- Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG),
  welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG).
 

Temporäre Veranstaltungen (Patent K) | Staat Freiburg

Plakatwände Bewilligungsgesuch

Benützungsgesuch Waldhütte

Gesuchsteller

Kontaktperson

Werden an diesem Anlass Getränke und / oder Speisen verkauft?
Wenn "Ja" ist gleichzeitig das Bewilligungsgesuch für temporäre Veranstaltungen (Patent K) auszufüllen und einzureichen.
Benötigte Anlagen (Zutreffendes ankreuzen)

- Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken,
  die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) erfordert ein Patent (Art. 14 ÖGG).

- Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG),
  welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG).
 

Temporäre Veranstaltungen (Patent K) | Staat Freiburg

Plakatwände Bewilligungsgesuch