JavaScript muss aktiviert sein, um dieses Formular zu verwenden. Gesuchsteller Vorname, Name Kontaktperson Vorname, Name vollständige Adresse Telefonnummer E-Mail Anlass Werden an diesem Anlass Getränke und / oder Speisen verkauft? Ja Nein Wenn "Ja" ist gleichzeitig das Bewilligungsgesuch für temporäre Veranstaltungen (Patent K) auszufüllen und einzureichen. Datum Zeit (von, bis) Hauptprobe Datum Zeit (von, bis) übrige Proben Hinweis: Die Daten aller Proben sind vorgängig mit diesem Gesuch schriftlich einzureichen. Datum, Zeit (von, bis) bitte alle Daten separat auflisten Benötigte Anlagen (Zutreffendes ankreuzen) Saal inkl. Foyer und Bühne Küche nur Foyer Turnhalle Beamer Headset Mikrofon Mobiles Mikrofon Stehpult mit Mikrofon Internet Klavier Kulissen Lotto, Redlet, Bar etc. Anzahl Headset Mikrofon Anzahl Mobiles Mikrofon Gesetzliche Bestimmungen & weitere Informationen- Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) erfordert ein Patent (Art. 14 ÖGG). - Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG), welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG). Temporäre Veranstaltungen (Patent K) | Staat Freiburg Plakatwände Bewilligungsgesuch