Der Wochenaufenthalt kann online oder am Zentralen Empfang der Gemeinde Kerzers gemeldet werden.
EINEN WOCHENAUFENTHALT ONLINE MELDEN
Hier klicken, um online einen Wochenaufenthalt zu melden
Dafür benötigen Sie:
• einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
• einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
• eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
• eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance);
• allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.
• Wenn Sie Ihre Adresse oder Ihren Zivilstand geändert haben, vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie diese Änderungen beim Zivilstandwesen gemeldet haben.
Kosten:
Die Gebühren für die Anmeldung eines Wochenaufenthaltes betragen Fr. 20.00.
Wie gehen Sie vor?
1. Melden Sie sich im virtuellen Schalter an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
2. Geben Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen ein.
3. Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
4. Den Antrag auf Anmeldung der Ankunft weiterleiten.
Nächste Schritte:
1. Die Gemeinde bearbeitet Ihren Zuzugsantrag für den Zweitwohnsitz.
2. Wenn Ihr Gesuch gültig ist, wird Ihnen die Aufenthaltsbescheinigung in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter zugestellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter, wenn Ihre Aufenthaltsbescheinigung bereit ist. Information: die Aufenthaltsbescheinigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, der die Gültigkeit beweist.
EINEN WOCHENAUFENTHALT AM SCHALTER MELDEN
Eine Aufenthaltsbestätigung kann auch vor Ort - am Zentralen Empfang der Gemeinde Kerzers - bestellt werden.
Dafür benötigen Sie:
• einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
• ein Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
• eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
• ein Zahlungsmittel;
• allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.