Ihre Gemeinde informiert: Anwendung des Proporzsystems bei den Gemeindewahlen vom 08. März 2026

Öffentliche Mitteilung

Anwendung des Proporzsystems bei den Gemeindewahlen vom 08. März 2026

Die Gemeinde Kerzers informiert die Stimmberechtigten hiermit öffentlich darüber, dass für die kommenden Gemeinderatswahlen vom 08. März 2026 ein Gesuch zur Anwendung des Proporzsystems (Verhältniswahlrecht) für die Wahl des Gemeinderates eingereicht worden ist. Die Anwendung des Proporzsystems erfolgt gemäss den kantonalen Bestimmungen für Gemeindewahlen.

Folgende Konsequenzen ergeben durch die Anwendung des Proporzsystems: 

  • Die Sitze im Gemeinderat werden gemäss dem Verhältnis der Parteien/Listen zueinander verteilt
  • Stimmberechtigte geben ihre Stimmen gemäss den für Proporzwahlen geltenden Bestimmungen ab.
  • Allfällige Details zum Wahlmodus, Listenbildung und Stimmzettelgestaltung werden separat kommuniziert.

Die Listen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner können bis zur Schliessung des Urnengans bei der Gemeindeverwaltung Kerzers, Herresrain 1, eingesehen werden.

Für Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Öffentliche Mitteilung

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Datum:
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